stempel-certified-1914943-300x220Regelmäßig bekommen wir Anfragen von Kunden, die eine ‘offizielle Übersetzung’ haben möchten. Dann heißt es erst mal nachfragen, worum es genau geht. ‘Offizielle Übersetzungen’ gibt es nämlich nicht. In unserer Branche kennen wir nur beglaubigte Übersetzungen, die u. U. noch mit einer Apostille oder Legalisation versehen sind. Wie läuft das ganze in den Niederlanden ab?

Vereidigung

Ein vereidigter Übersetzer ist ein hoch qualifizierter Übersetzer, der vor Gericht einen Eid oder ein Gelöbnis abgelegt hat und im Register der vereidigten Dolmetscher und Übersetzer (Rbtv) eingetragen ist, das unter Aufsicht des niederländischen Justizministeriums geführt wird. Damit ist der Übersetzer befugt, einen Beglaubigungsvermerk („Verklaring van woordgetrouwheid“) anzubringen. Dieser mit Stempel und Unterschrift versehene Beglaubigungsvermerk wird zusammen mit der Übersetzung an die Textvorlage geheftet und mit dieser ‘untrennbar verbunden’, wie es im Gesetz heißt. Das geschieht in der Regel mit speziellen Ösen oder Klebesiegeln und Urkundengarn. So mancher nostalgische Kollege wird für ein derartiges Verbinden auch noch Siegellack verwenden.

Das Ergebnis ist eine beglaubigte Übersetzung, die von den meisten offiziellen Instanzen in den Niederlanden problemlos akzeptiert wird.

Ausland

Ist die Übersetzung für das Ausland bestimmt, verhält sich die Sache etwas anders. Hier ist die Vereidigung zwar ebenfalls gültig, zusätzlich muss aber noch die Echtheit der Unterschrift des Übersetzers bestätigt werden. Ausländische Instanzen können das aber nun mal nicht bei dem niederländischen Gericht überprüfen, wo die Unterschrift des Übersetzers hinterlegt ist. Damit wird die Sache kompliziert.

Apostille

Um das Bestätigungsverfahren zu vereinfachen, wurde 1961 ein multilaterales Übereinkommen eingeführt. Wenn die beglaubigte Übersetzung für eines der Unterzeichnerländer bestimmt ist, kann die Echtheit der Unterschrift mittels eines speziellen Stempels (Apostille) bestätigt werden. Die Apostille wird vom Urkundsbeamten des Gerichts ausgestellt, wo die Unterschrift des Übersetzers hinterlegt ist. Eine Apostille kann in der Regel innerhalb von einem Tag eingeholt werden.

Legalisation

Ist die Übersetzung für ein Land bestimmt, dass das Übereinkommen nicht unterzeichnet hat, so wird das Verfahren komplexer. Dann ist nämlich eine ‘Legalisation’ erforderlich, die erst vom Gerichtspräsidenten unterzeichnet wird und dann noch vom Justizministerium und vom Außenministerium. Bisweilen muss auch noch bei der Botschaft des betreffenden Landes vorgesprochen werden. Es ist also sehr arbeits- und zeitintensiv, wenn man eine beglaubigte Übersetzung legalisieren lassen möchte.

Geht das nicht einfacher?

Wenn Sie das alles zu kompliziert finden, fragen Sie uns ruhig auch weiterhin nach einer ‘offiziellen Übersetzung’. Die gibt es zwar genau genommen nicht, wir sorgen aber dafür, dass Sie genau das in den Händen halten werden, was Sie auch benötigen.